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Öffentliche Bekanntmachung
Einladung zur öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Der Vorsitzende
der Stadtverordnetenversammlung 36199 Rotenburg a. d. Fulda, 27.08.2025
Zu der am Donnerstag, 11. September 2025, um 19:00 Uhr im Bürger- und Tourismuszentrum in Rotenburg a. d. Fulda, Poststraße 17 stattfindenden öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung lade ich hiermit ein.
Die Tagesordnung gebe ich nachstehend bekannt.
gez. Nölke
Stadtverordnetenvorsteher
Tagesordnung:
- Feststellung der form- und fristgerechten Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
- Feststellung der Tagesordnung
- Mitteilungen des Bürgermeisters
3 A Finanzen;
Bescheid über die Stundung des jeweiligen Eigenbetrags zur Hessenkasse in den Beitragsjahren 2025 und 2026 - Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers
- Satzungsangelegenheiten;
Beratung und Beschlussfassung über die III. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Wirtschaftsförderung;
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der WFG-Gesellschafterstruktur zum 01.01.2026 (oder zum baldmöglichsten Zeitpunkt) - Eigenbetrieb Stadtwerke;
Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Rotenburg a. d. Fulda für das Wirtschaftsjahr 2024 und Beschluss über die Behandlung des Jahresgewinnes bzw. Jahresverlustes - Eigenbetrieb Stadtwerke;
Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss der Stadtwerke Rotenburg a. d. Fulda für das Jahr 2025 - Eigenbetrieb Stadtwerke;
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Rotenburg a. d. Fulda - Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der CDU-Fraktion vom 20.08.2025 betr. Verkehrssicherheit Sportplatz Braach
- Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der CDU-Fraktion vom 21.08.2025 -Freigabe Sperrvermerk, § 8 Abs. 3, Buchstabe n der Haushaltssatzung; Umbau Spielplatz zu Multifunktionsplatz Erkshausen
- Anfragen an den Magistrat gemäß § 16 der Geschäftsordnung