Rathaus & PolItik

Öffentliche Bekanntmachung

Ausscheiden und Nachrücken eines Mitglieds der Stadtverordnetenversammlung


Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda

Wahl der Stadtverordnetenversammlung am 14. März 2021
hier: Feststellung des Gemeindewahlleiters über das Ausscheiden und Nachrücken eines Mitglieds der Stadtverordnetenversammlung

Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich als stellvertr. Wahlleiter der Kommunalwahlen in Rotenburg a. d. Fulda hiermit fest, dass Frau Eva-Irma Pippert aus dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) auf ihren erworbenen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung Rotenburg a. d. Fulda verzichtet.

Auf Grund der Bestimmung des § 34 Abs. 1 KWG rückt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des o. g. Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an ihre Stelle. Dieser Bewerber, Herr Gert Mundinger, hat auf seine Anwartschaft verzichtet, sodass der dann folgende Bewerber/in des vorgenannten Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an dessen Stelle rückt.

Ich stelle daher wiederum nach § 34 Abs. 3 KWG fest, dass

Herr Wolfgang Ritter, Gartenstraße 10, 36199 Rotenburg a. d. Fulda

als nächster noch nicht berufener Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) nachrückt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntgabe Einspruch nach § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG) erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 100 Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim unterzeichnenden Wahlleiter in Rotenburg a. d. Fulda, Marktplatz 14 (Rathaus) einzureichen. Innerhalb der Einspruchsfrist ist er im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Rotenburg a. d. Fulda, 02.11.2022

Der stellvertr. Wahlleiter der Kommunalwahlen in Rotenburg a. d. Fulda

gez. George, Amtsrat