Rathaus & PolItik

Öffentliche Bekanntmachung

II. Satzung zur Änderung der Stellplatzsatzung


Aufgrund der §§ 5,51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekannchtmachung vom 07. März 2005 (GVBI. I 2005, S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBI. S. 915) sowie der §§ 52, 86 und 91 der Hessischen Bauordnung (HBO) in der Fassung vom 28. Mai 2018 (GVBI. S. 198 ff), zuletzt geändert durch Gesetz am 03. Juni 2020 (GVBI. S 378), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in der Sitzung am 17. Februar 2022 folgende II. Satzung zur Änderung der Stellplatzsatzung in der Fassung vom 19. Juni 2019 und der darauffolgenden 1. Satzung zur Änderung derselben Satzung vom 27. Mai 2021 beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

Artikel 1

Die Stellplatzsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda wird wie folgt geändert:

Anlage 1 der Stellplatzsatzung - Stellplatzbedarf - Nr. 3.0 Verkaufsstätten soll wie folgt ergänzt werden:

3.4

Verkaufsflächen mit großen Ausstellungsflächen (Möbelhäuser, Küchenstudios):



- Ausstellungsflächen und Verkauf ohne Randsortimente

1 Stpl. je 80 m2 Verkaufsfläche


-  Ausstellungsflächen und Verkauf mit Randsortimente

1 Stpl. je 30 m2 Verkaufsfläche

Artikel II

Diese II. Satzung zur Änderung der Stellplatzsatzung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
 
Rotenburg a. d. Fulda, den 18.02.2022

Der Magistrat
der Stadt Rotenburg a. d. Fulda

Grunwald
Bürgermeister