Ortsgerichte

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.

    In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht.

    Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von dem der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.

    Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:

    • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
    • Sicherung von Nachlässen;
    • Aufstellung von Nachlassinventaren;
    • Erteilung von Sterbefallanzeigen;
    • Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
    • Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.
    Spezielle Hinweise für - Stadt Rotenburg a. d. Fulda

    Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht, in dessen Bezirk des Ortsgericht seinen Sitz hat. Für das Ortsgericht Rotenburg a. d. Fulda ist dies das Amtsgericht Bad Hersfeld.
     
     

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Stadt Rotenburg a. d. Fulda
  • Bemerkungen


An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte über Anschriften und Dienstzeiten des zuständigen Ortsgerichts erteilen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen oder die Amtsgerichte.

Spezielle Hinweise für - Stadt Rotenburg a. d. Fulda

Vorsteher des Ortsgerichtes Rotenburg a. d. Fulda ist Herr Hans Wagner, wohnhaft Schillerstraße 11, Rotenburg a. d. Fulda, Stadtteil Lispenhausen.
 
Neben dem Vorsteher wird das Ortsgericht mit vier Ortsgerichtsschöffen ergänzt. Derzeit sind in dieser Funktion:

- Herr Kurt Hofmann, zugleich stellv. Vorsteher, Wartenbergstraße 13, Rotenburg a. d. Fulda, Stadtteil Braach, 

- Herr Rolf Naumann, Am Unteren Höberück 21, Rotenburg a. d. Fulda, 

- Herr Peter Müller, Hölderlinstraße 12, Rotenburg a. d. Fulda, Stadtteil Lispenhausen und 

- Herr Dieter Wagner, Eichweg 12, Rotenburg a. d. Fulda, Stadtteil Schwarzenhasel.


Terminabsprachen 
Terminabsprachen bitte direkt mit dem Ortsgerichtsvorsteher, Herrn Hans Wagner, Telefon 06623 / 3395 oder mobil 0173 / 2745 814.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende