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Förderrichtlinie Ärztliche Versorgung

Förderung

... von neuen haus- und fachärztlichen Niederlassungen sowie Praxen im therapeutisch/gesundheitsbezogenem Bereich im Rotenburger Stadtgebiet


"Der alte Arzt spricht lateinisch, der junge Arzt englisch. Der gute Arzt spricht die Sprache des Patienten."

Ursula Lehr

Der Hausärztemangel ist (auch) eine Frage der Verantwortung vor Ort und stellt bundesweit insbesondere die ländlichen Regionen vor große Herausforderungen. Mit der zentralen Aufgabe der Daseinsvorsorge und des Gemeinwesens stehen auch die Kommunen in der Verantwortung, den essentiellen, „weichen“ Standortfaktor Gesundheit zu sichern und auszubauen. Ergänzend zum Ärztemangel trägt auch der therapeutische Bereich zum Behandlungserfolg eines Patienten wesentlich bei und ist somit wichtiger Bestandteil.

Daher haben wir unsere Richtlinie zur Förderung von neuen haus- und fachärztlichen Niederlassungen sowie Praxen im therapeutisch/gesundheitsbezogenem Bereich im Stadtgebiet inhaltlich angepasst und durch die Stadtverordnetenversammlung beschließen lassen, die auch künftig mit einem jährlichen Fördervolumen von bis zu 250.000 Euro ausgestattet ist.

Mit dieser Förderrichtlinie wollen wir neben (angehenden) Ärztinnen und Ärzten auch den therapeutischen Bereich mit Hilfe eines umfangreichen Maßnahmenpaketes Praxisgründungen, -erweiterungen oder -übernahmen erleichtern und unterstützen. Unser Ziel ist es, somit allen Einwohnerinnen und Einwohnern unabhängig von Alter, Einkommen oder sozialer Herkunft weiterhin eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung bieten zu können.


Was Sie in der Richtlinie finden:

  • Förderaspekte und deren Höhe
  • Fördergrundsätze/-voraussetzungen
  • Gesamtfördervolumen
  • Fördergebiet
  • Voraussetzungen für eine Rückzahlung

Ihr Ansprechpartner

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Wissenswert