Rathaus & PolItik

Wahlen

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Wissenswert


Als Wahlzentrale der Stadt Rotenburg a.d. Fulda bereitet der Fachbereich "Finanzen und Ordnung"  verschiedene Wahlen vor und sorgt für deren Abwicklung. Dazu gehören:

  • Kommunalwahlen
  • Bürgerentscheide und Bürgermeisterwahlen
  • Landrat-Direktwahlen
  • Landtagswahlen
  • Bundestagswahlen
  • Europawahlen

An den jeweiligen Wahlabenden werden, nach Feststellung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses, die Ergebnisse auf Gemeindebezirksebene eingestellt.


Ansprechpartner

Wahlleitung & Stellvertretung

Keine Mitarbeitende gefunden.

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Bürgermeisterwahl

"Der Bürgermeister wird von den Bürgern der Gemeinde in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt". So sagt es § 39 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO).

Die sogenannten Direktwahlen müssen immer dann stattfinden, wenn die Amtszeit des jeweiligen Bürgermeisters abläuft. Sie finden daher nicht an einem landeseinheitlichen Termin statt; den Wahltag und den Termin einer möglichen Stichwahl bestimmt die jeweilige Stadtverordnetenversammlung. Direktwahlen werden im Wesentlichen nach denselben Vorschriften wie die allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt, also dem Hessischen Kommunalwahlgesetz (KWG) und der Kommunalwahlordnung (KWO). Es handelt sich allerdings immer um eine Mehrheitswahl, bei der jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Eine Stichwahl findet zwischen dem zweiten und vierten Sonntag nach der Hauptwahl unter den beiden erfolgreichsten Bewerbern statt, wenn die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist.