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Pressemitteilung
Grundsteuerreform 2025
Rotenburg a. d. Fulda, 16.12.2024
Im Rahmen der Grundsteuerreform, die ab dem 1. Januar 2025 gilt, werden die Grundbesitzabgaben in Deutschland neu berechnet. Daher verlieren die bisherigen Grundbesitzabgabebescheide zum 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit. Die Stadt Rotenburg a. d. Fulda wird den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die aktualisierten Bescheide voraussichtlich ab Mitte Februar 2025 zusenden.
Die Stadt weist darauf hin, dass Zahlungen der Grundbesitzabgaben für das Jahr 2025 erst nach Erhalt des neuen Bescheides geleistet werden sollten, um zusätzlichen Verwaltungsaufwand und lange Wartezeiten zu vermeiden. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die ihre Zahlungen manuell oder per Dauerauftrag vornehmen, werden gebeten, diese ab dem 1. Januar 2025 vorerst auszusetzen. Bei erteilten SEPA-Lastschriftmandaten erfolgt der Einzug der fälligen Beträge automatisch erst nach Zustellung des neuen Bescheides.
Für Rückfragen oder weitere Informationen steht das Steueramt der Stadt unter der Tel. 06623 933-140 oder unter steueramt@rotenburg.de zur Verfügung.