Rathaus & PolItik

Öffentliche Bekanntmachung

I. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung


Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 und 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBI. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung in Rotenburg a. d. Fulda am 11. Mai 2023 folgende I. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:


Artikel I

Die Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda vom 16.09.2021 in der Fassung wird wie folgt ergänzt:

§ 10 Abs. 5 wird neu eingefügt:

Personen, die sich im politischen, wissenschaftlichen, sozialen, künstlerischen, sportlichen oder administrativen Bereich Verdienste erworben haben, welche geeignet sind, das Ansehen der Stadt Rotenburg a. d. Fulda zu mehren oder das Wohl der Stadt und ihrer Einwohner:innen zu fördern, kann die Ehrenplakette der Stadt Rotenburg a. d. Fulda verliehen werden.

Über die Verleihung der Ehrenplakette entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Die Ehrenplakette soll im Rahmen einer öffentlichen Stadtverordnetenversammlung durch den Stadtverordnetenvorsteher und den Bürgermeister überreicht werden.

Artikel II

Diese I. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda tritt zum 01. Juni 2023 in Kraft.


Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/n hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.


Rotenburg a. d. Fulda, 12. Mai 2023

Der Magistrat
der Stadt Rotenburg a. d. Fulda

gez. Grunwald
Bürgermeister