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Rathaus & PolItik

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 92 „Parkplatz Brotgasse“


Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda

Bauleitplanung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda;
1.) Bekanntgabe der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 92 „Parkplatz Brotgasse“ der Stadt Rotenburg a. d. Fulda und
2.) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB, Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung

1.) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda hat in ihrer Sitzung am 10.09.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 92 „Parkplatz Brotgasse“ beschlossen.

Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 92 „Parkplatz Brotgasse“ umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Rotenburg, Flur 11, Flurstücke 92, 93 und 94/1.

Grenze räumlicher Geltungsbereich


2.) Ziele und Zwecke der Bauleitplanung:

Zur touristischen Infrastruktur der Stadt Rotenburg gehören auch Parkmöglichkeiten für die Besucher, die mit dem PKW anreisen. Zur Entlastung der Alt- bzw. Kernstadt vom zunehmenden Parkverkehr ist die Schaffung zusätzlicher Parkmöglichkeiten in Stadtnähe erforderlich, zumal im Zuge der Umgestaltung des Fuldaufers im Rahmen des Projekts „Leben am Fluss“ Parkplätze in einer nicht unerheblichen Anzahl zurückgebaut werden mussten. Nach erfolgter Alternativenprüfung wurde die vorliegende Fläche als geeignet eingestuft, um ca. 50 neue Stellplätze zu errichten.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 92 „Parkplatz Brotgasse“ mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie Begründung mit integriertem Umweltbericht gemäß § 3 (1) BauGB ist in der Zeit vom 12.10.2026 bis einschließlich 12.11.2026 über diese Internetseite, sowie auf dem Bauleitplanungsportal für das Land Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/p-r einseh- und abrufbar.

Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Rathaus der Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda, Marktplatz 14 (Fachbereich Bauen und Liegenschaften), II. Obergeschoss, Zimmer Nr. 302 von Montag bis Mittwoch von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Donnerstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Rotenburg a. d. Fulda elektronisch über die E-Mail-Adresse stadtplanung@rotenburg.de , schriftlich oder zur Niederschrift im Fachbereich Bauen und Liegenschaften (Zimmer 302 – 306) vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs.6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz.

Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Stadt Rotenburg a. d. Fulda personenbezogene Daten einem von der Gemeinde beauftragten Dritten (BIL- Büro für Ingenieurbiologie und Landschaftsplanung, 37213 Witzenhausen) zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Stadt Rotenburg a. d. Fulda oder dem von der Gemeinde eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), dass Sie hier einsehen können und das mit ausliegt.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in Verbindung mit § 3 (1) BauGB.

Parallel wird ein Bauleitverfahren zur Flächennutzungsplanänderung, Teil C für diesen Bereich durchgeführt.

 

Rotenburg a. d. Fulda, 01.10.2026

Gez. Weber
Bürgermeister



Bekanntmachungsvermerk:

Die vorstehende öffentliche Bekanntmachung wurde am 08.10.2026 auf der Homepage der Stadt Rotenburg a. d. Fulda unter www.rotenburg.de öffentlich bekanntgemacht.

Rotenburg a. d. Fulda, den 08.10.2026

gez. Weber
Bürgermeister