Rathaus & PolItik

Öffentliche Bekanntmachung

Einziehung einer Teil-Radwegefläche
in der Gemarkung Rotenburg


Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I 2005, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in ihrer Sitzung am 03.11.2022 die nachstehende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:

Satzung
über die Einziehung einer Teil-Radwegefläche
in der Gemarkung Rotenburg

 § 1

In der Gemarkung Rotenburg wird folgende Teil-Radwegefläche eingezogen:

Flur 25, Flurstück 439/6 = ca. 50 m² (Radweg an der Schlagd), eingetragen im Grundbuch von Rotenburg Blatt 5090.

Bei der einzuziehenden Fläche handelt es sich um eine Teil-Radwegefläche entlang der Häuser „Altstadtstraße 22 bis 28 und zwischen der Fläche einer Außengastronomie“.

Die Eigenschaft als öffentliche Teil-Radwegefläche für diesen Teilbereich endet zum 04.11.2022.

 

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung dieser Satzung gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Die Satzung über die Einziehung der v. g. Teilwegefläche in der Gemarkung Rotenburg wird hiermit ausgefertigt.

Stand der Katasterangaben: 10.10.2022

Rotenburg a. d. Fulda, den 14.11.2022

 

gez. Grunwald
Bürgermeister