Rathaus & PolItik

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterstichwahl


Am 1.11.2023 hat der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Anzahl der Wahlberechtigten

10.678

Anzahl der Wählerinnen und Wähler

5.483

Anzahl der gültigen Stimmen

5.447

Anzahl der ungültigen Stimmen

36

 

Die Wahlbeteiligung betrug 51,35 %.

 

Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

 

Lfd. Nr.

Familien- und Rufname

Träger des Wahlvorschlags

Stimmen

Prozent (%)

1

Münscher, Sebastian

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

1.868

34,29 %

2

Weber, Marcus

Einzelbewerber Weber

3.579

65,71 %

 

Auf den Bewerber Herrn Marcus Weber sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen. Er ist damit zum Bürgermeister der Stadt Rotenburg a. d. Fulda gewählt.

 

Einspruch gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterstichwahl

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz KWG Einspruch erheben (§ 49 KWG).

Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl schriftlich oder zur Niederschrift bei

 

dem Wahlleiter der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, II.1-Wahlamt, Marktplatz 14, 36199 Rotenburg a. d. Fulda

 

einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.


Rotenburg a. d. Fulda, den 01.11.2023

gez. Aschenbrenner
Wahlleiter