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Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Erneute verkürzte Offenlegung des Entwurfs der 108.Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in der Gemarkung Lispenhausen
Erneute verkürzte Offenlage gemäß § 4a (3) BauGB aufgrund von formalen Fehlern (nicht eingestellte Gutachten auf der Homepage der Stadt Rotenburg a. d. Fulda).
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und der Vereine nach § 63 BNatSchG zu der 108.Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in der Gemarkung Lispenhausen erfolgte im Zeitraum vom 04.07.2024 bis 06.08.2024.
Die Beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB (Entwurf) erfolgte im Zeitraum vom 23.06.2025 bis einschließlich 31.07.2025.
Geplant ist für eine ansässige Firma mit Schwerpunkt Bahn-Logistik der Ausbau eines Container-Umschlagplatzes, auf dem Güter von der Straße auf die Schiene umgeladen werden können. Hierzu sollen die dargestellten Flächen für die zukünftigen Nutzungen ertüchtigt und neue Gleisanlagen auf angrenzenden Flächen gebaut werden.
Der Geltungsbereich der 108.Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rotenburg a. d. Fulda umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung Lispenhausen, Flur 9 Nr. 16/1-16/3, 242/16, 320/16, 321/16, 322/16, 323/16, 324/16, 325/16, 326/16, 327/16, 328/16, 329/16, 330/16 und 331/16.

Geltungsbereich der 108.Änderung des Flächennutzungsplans
Die Unterlagen zur erneuten verkürzten Offenlage mit Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht und Gutachten gemäß § 3 (2) BauGB sind in der Zeit vom 10.09.2025 bis einschließlich 01.10.2025 über diese Internetseite sowie über das Bauleitplanungsportal für das Land Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/p-r einseh- und abrufbar.
Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Rathaus der Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda, Marktplatz 14 (Fachbereich Bauen und Liegenschaften), II. Obergeschoss, Zimmer Nr. 302 von Montag bis Mittwoch von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Donnerstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Folgende umweltrelevante Information liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt vor:
- Untersuchung der Tagfalter- und Heuschreckenfauna im Eingriffsbereich des Umladebahnhofs in Bebra
- Faunistische Untersuchungen zur Planung Gleisanlagen Lispenhausen Süd (Fa. HLG Bebra)
- Schalltechnische Untersuchungen im Rahmen der Bauleitplanung
- RP Kassel Dez. 26 Forsten, Jagd: keine forstrechtlichen Bedenken
- RP Kassel Dez. 31.2 Grundwasserschutz, Altlasten, Bodenschutz: Hinweise zu Wasserschutzgebieten und Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen; zu Altlasten/Altstandorten; zur Bewertung von Eingriffen in den Bodenhaushalt und zu Maßnahmen zum Bodenschutz
- RP Kassel Dez. 31.4 Kommunales Abwasser, Oberirdische Gewässer: Hinweise zur Abwasserentsorgung und zur Einleitung Niederschlagswasser; keine Bedenken hinsichtlich oberirdischer Gewässer und Hochwasserschutz
- RP Kassel Dez. 33.2 Immissionsschutz: keine grundsätzlichen Bedenken, Anregung eines schalltechnischen Gutachtens
- RP Kassel Bergaufsicht: keine Bedenken zu öffentlich-rechtlichen Belangen des Bergbaus
- Landkreis - Bauaufsicht: Hinweis zur maximal zulässigen Höhe
- Landkreis - Naturschutz: Abschließende Beurteilung noch nicht möglich, da Untersuchungsergebnisse noch ausstehen. Hinweise zum Ausgleichsbedarf für Streuobstwiesen. Hinweise zu Bepflanzungsflächen und Fassadenbegrünung (Pflanzlisten). Hinweis zu umweltverträglicher Beleuchtung.
- Landkreis – Wasser- und Bodenschutz: Abwasser: Hinweis zu wasserrechtlichen Zuständigkeiten und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Hinsichtlich Oberirdische Gewässer/Hochwasserschutz und Trinkwasser- /Heilquellenschutzgebiete keine Bedenken, da nicht betroffen.
- Landkreis – Landwirtschaft: keine Bedenken, da landwirtschaftliche Belange nur geringfügig betroffen
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Rotenburg a. d. Fulda elektronisch über die E-Mail-Adresse stadtplanung@rotenburg.de, schriftlich oder zur Niederschrift im Fachbereich Bauen und Liegenschaften vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs.6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6
Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit
§ 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz.
Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Stadt Rotenburg a. d. Fulda personenbezogene Daten einem von der Gemeinde beauftragten Dritten (Planungsbüro) zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Stadt Rotenburg a. d. Fulda oder dem von der Gemeinde eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), dass Sie hier einsehen können und das mit ausliegt.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Auf folgenden Hinweis nach § 3 Absatz 3 BauGB zu den Umweltverbänden wird hingewiesen:
Bei Flächennutzungsplänen ist ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz
3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Parallel erfolgt eine erneute Offenlage des Bebauungsplans Nr. 17 „Gleisanlagen Lispenhausen Süd“ der Stadt Rotenburg a. d. Fulda.
Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund der II. Satzung zur Änderung vom 23. Mai 2025 zum § 8 der Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in Verbindung mit § 3 (2) BauGB.
Stadt Rotenburg a. d. Fulda, 04.09.2025
gez. Weber
Bürgermeister
108. Änderung FNP Gleisanlagen Lispenhausen
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