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Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung des Wahlleiters nach § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG)
Feststellung des Wahlleiters nach § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG)
Wahl der Stadtverordnetenversammlung in Rotenburg a. d. Fulda am 14. März 2021
hier: Feststellung des Gemeindewahlleiters über das Ausscheiden und Nachrücken eines Mitgliedes der Stadtverordnetenversammlung
Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich als Wahlleiter der Kommunalwahlen in Rotenburg a. d. Fulda hiermit fest, dass Herr Hartmut Grünewald aus dem Wahlvorschlag der Unabhängigen Bürger Rotenburgs e. V. (UBR) auf seinen erworbenen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung Rotenburg a. d. Fulda verzichtet.
Auf Grund der Bestimmung des § 34 Abs. 1 KWG rückt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des o. g. Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an seine Stelle. Dieser Bewerber, Herr Karl Friedrich Schnaar, hat auf seine Anwartschaft verzichtet, sodass der dann folgende Bewerber/in des vorgenannten Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an dessen Stelle rückt.
Ich stelle daher wiederum nach § 34 Abs. 3 KWG fest, dass
Frau Christina Susdorf,
Gartenstraße 14,
36199 Rotenburg a. d. Fulda
als nächste noch nicht berufene Bewerberin aus dem Wahlvorschlag der Unabhängigen Bürger Rotenburgs e. V. (UBR) in die Stadtverordnetenversammlung nachrückt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntgabe Einspruch nach § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG) erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 100 Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim unterzeichnenden Wahlleiter in Rotenburg a. d. Fulda, Marktplatz 14 (Rathaus) einzureichen. Innerhalb der Einspruchsfrist ist er im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Rotenburg a. d. Fulda, 08. Januar 2025
Der Wahlleiter der Kommunalwahlen in Rotenburg a. d. Fulda
gez. Aschenbrenner
Oberamtsrat