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Öffentliche Bekanntmachung
Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes
Bekanntmachung
(gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung)
In der Umlegung für das
Verfahrensgebiet "Aufm Kreuz"
in der Gemarkung Lispenhausen
wird nach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan vom 16.11.2022 am 03.01.2023 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten neuen Grundstücke eingewiesen.
Die im Umlegungsverzeichnis ausgewiesenen Geldleistungen sind fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die oben stehende Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung bei der Umlegungsstelle, dem Magistrat der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, im Rathaus, Marktplatz 14-15 in 36199 Rotenburg a. d. Fulda während der allgemeinen Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Rotenburg a. d. Fulda, den 09.01.2023
Magistrat der Stadt
Rotenburg a. d. Fulda
gez. Grunwald
Bürgermeister