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Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda; 1.) Bekanntgabe der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 „MZV Lispenhausen“ für den Stadtteil Lispenhausen und 2.) Beteiligung der Öffentlichkeit
1.) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda hat in ihrer Sitzung am 07.11.2024 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 „MZV Lispenhausen“ Rotenburg a. d. Fulda für den Stadtteil Lispenhausen beschlossen.
Der Geltungsbereich für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 „MZV Lispenhausen“ umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung: Lispenhausen, Flur: 9, Flurstücke: 14/41, 14/42, 14/43, 14/44, 14/45, 14/46, 14/47, 14/48, 14/49, 14/63Grenze räumlicher Geltungsbereich
2.) Ziele und Zwecke der Bauleitplanung:
Seit September 2014 betreibt der Müllabhol-Zweckverband „Rotenburg“ (MZV) auf dem Gelände eine Umschlaghalle für Restmüll, Bioabfall und Papier. Um größere Mengen auf dem jetzigen Betriebsgelände zwischenlagern zu können, will der MZV einen Antrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) stellen. Voraussetzung für eine Genehmigung der Anlage nach BImSchG ist, dass sich das Vorhaben bzw. der Betrieb innerhalb einer ausgewiesenen baurechtlich gesicherten Fläche entsteht bzw. betrieben wird. Zu diesem Zweck wird das vorliegende Bauleitplanverfahren durchgeführt. Das Verfahren wird im Zuge der Innenentwicklung ohne Umweltprüfung / Umweltbericht durchgeführt
Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 „MZV Lispenhausen“ mit Planzeichnung und Begründung gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit vom 18.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025 über die Internetseite https://www.rotenburg.de/rathaus-politik/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/, sowie auf dem Bauleitplanungsportal für das Land Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/p-r einseh- und abrufbar.
Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Rathaus der Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda, Marktplatz 14 (Fachbereich Bauen und Liegenschaften), II. Obergeschoss, Zimmer Nr. 302 von Montag bis Mittwoch von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Donnerstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Rotenburg a. d. Fulda elektronisch über die E-Mail-Adresse stadtplanung@rotenburg.de, schriftlich oder zur Niederschrift im Fachbereich Bauen und Liegenschaften (Zimmer 302 - 306) vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs.6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6
Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit
§ 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz.
Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Stadt Rotenburg a. d. Fulda personenbezogene Daten einem von der Gemeinde beauftragten Dritten (Planungsbüro) zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Stadt Rotenburg a. d. Fulda oder dem von der Gemeinde eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), dass Sie unter der Internetadresse https://www.rotenburg.de/datenschutz/ → Bauen und Wohnen → Bauleitplanung einsehen können und das mit ausliegt.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in Verbindung mit § 3 (1) BauGB.
Rotenburg a. d. Fulda, 07.08.2025
gez. Nölke
Erster Stadtrat