Rathaus & PolItik

Öffentliche Bekanntmachung

Ankündigung der Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche in der Gemarkung Rotenburg


 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda

 

Ankündigung der Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche in der Gemarkung Rotenburg

Die Stadt Rotenburg a. d. Fulda beabsichtigt, folgende öffentliche Verkehrsfläche in der Gemarkung Rotenburg einzuziehen:

Gemarkung Rotenburg
Flur 25, Flurstück 439/14 („Altstadtstraße 28“) = 171 m².

Bei der einzuziehenden Fläche handelt es sich um eine neu herausgemessene städtische Teilfläche aus dem ursprünglichen Flurstück 439/6, „Schlagd“, auf dem der frühere Fulda-Radweg R1 der Stadt Rotenburg a. d. Fulda entlang führte und der aufgrund der Umgestaltung der beiden Fuldaufer an dieser Stelle nicht mehr benötigt wird.

Sie beginnt an der Rückseite des Hauses „Altstadtstraße 22“ in nordwestlicher Richtung, verläuft entlang einer Außengastronomie und endet kurz hinter der Rückseite des Hauses „Altstadtstraße 28“.

Für diese Fläche besteht kein öffentliches Verkehrsbedürfnis mehr. Die Eigenschaft als öffentlicher Fuß- und Radweg R1 endet voraussichtlich drei Monate nach dieser Einziehungsankündigung.

Die bevorstehende Einziehung wird hiermit gemäß § 6 (2) Hessisches Straßengesetz angekündigt und auf Grund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda öffentlich bekannt gegeben.

Die öffentliche Bekanntmachung zur Einziehung der v. g. öffentlichen Verkehrsfläche in der Gemarkung Rotenburg wird hiermit ausgefertigt.

 

Rotenburg a. d. Fulda, den 19.12.2023

 

Der Magistrat

gez.
Grunwald
Bürgermeister