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Öffentliche Bekanntmachung
Festsetzung der Hundesteuer
Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024
Gemäß Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Rotenburg a. d. Fulda (HStS) vom 16. Dezember 2021 beträgt die Hundesteuer jährlich
für den ersten Hund | 48,00 EUR |
für den zweiten Hund | 84,00 EUR |
für den dritten und jeden weiteren Hund | 120,00 EUR |
für einen gefährlichen Hund | 624,00 EUR |
Eine Änderung dieser Steuerbeträge ist nicht erfolgt, so dass auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2024 verzichtet wird.
Die Hundesteuer wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung – für alle Hundehalter, die bereits im Jahr 2023 Steuern entrichtet haben - für das Kalenderjahr 2024 in ihrer Höhe auf Basis der v. g. Rechtsvorschriften festgesetzt.
Die Steuer ist jeweils zum 01. Juli eines Kalenderjahres mit dem Jahresbetrag fällig. Auf Antrag kann die Steuer auch in vierteljährlichen Beträgen jeweils zum 15.02., zum 15.05, zum 15.08. und zum 15.11. entrichtet werden.
Die bei der Anmeldung des Hundes ausgegebene Steuermarke bleibt für die Dauer der Hundehaltung gültig.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat (Die Frist beginnt zu laufen mit dem Tag der Bekanntmachung) durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, Marktplatz 14, I. Etage – Steueramt -, Zi. 208 zu erheben.
Rotenburg a. d. Fulda, 02.02.2024
Der Magistrat
Stadt Rotenburg a. d. Fulda
gez. Grunwald
Bürgermeister