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Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.
Sie können damit entweder die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.
Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben. Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder bestimmte soziale Leistungen bezogen werden.
Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.
Für Personen mit bestimmten Merkzeichen gibt es die Möglichkeit, mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.
Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis / ein Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Antrag auf Feststellung einer Behinderung(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
An wen muss ich mich wenden?
An das für Ihren Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales.
Spezielle Hinweise für - Stadt Rotenburg a. d. Fulda
Bei Fragen bzw. Anregungen wenden Sie sich bitte an unsere Behindertenbeauftragten der Stadt Rotenburg a. d. Fulda, die Ihnen als direkte Ansprechpartner zur Verfügung stehen:
Frau Ursula Leidebrand oder Herr Eckhard Müller
Beratungsbüro (3. Obergeschoss) des Familienzentrums
Weidenberggasse 13
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Telefon: +49 6623 9155643 (während der Sprechzeiten)
+49 151 15261093 (montags - freitags von 10.00 - 16.00 Uhr)
E-Mail: behindertenbeauftragter@rotenburg.de
Die Sprechzeiten sind im Normalfall jeweils der 3. Mittwoch eines Monats in der Zeit von 15.00 - 17.00 Uhr. Das Beratungsbüro ist barrierefrei per Aufzug zu erreichen.