Rathaus & PolItik

Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda:
Offenlegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11a "Parkplatz Borngasse/Untertor" für die Kernstadt


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda hat in ihrer Sitzung am 14.03.2024 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11a „Parkplatz Borngasse/Untertor“ für die Kernstadt der Stadt Rotenburg a. d. Fulda nach § 13a BauGB im vereinfachten Verfahren beschlossen.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda hat in ihrer Sitzung am 14.03.2024 die vorgelegte 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11a „Parkplatz Borngasse/Untertor“ für die Kernstadt der Stadt Rotenburg a. d. Fulda nach § 13a BauGB im vereinfachten Verfahren im Entwurf beschlossen.

 Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11a „Parkplatz Borngasse/Untertor“ für die Kernstadt der Stadt Rotenburg a. d. Fulda nach § 13a BauGB im vereinfachten Verfahren umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung Rotenburg, Flur 28, Flurstücke 139/12, 139/18, 139/20, 139/21, 139/22, 139/23, 139/24, 139/28

 

Grenze des Geltungsbereiches  

 

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11a „Parkplatz Borngasse/Untertor“ für die Kernstadt der Stadt Rotenburg a. d. Fulda nach § 13a BauGB im vereinfachten Verfahren mit zeichnerischer Darstellung, textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 3 (2) BauGB liegt in der Zeit vom

 02. Mai 2024 bis einschließlich 03. Juni 2024

während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Rathaus der Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda, Marktplatz 14 (Fachbereich Bauen und Liegenschaften), II. Obergeschoss, Zimmer Nr. 302

  • Montag bis Mittwoch von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr,
  • Donnerstag 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
  • Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Unterlagen sind im genannten Zeitraum ebenfalls über diese Internetseite und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/Bebauungsplan einseh- und abrufbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der oben genannten Auslegungsfrist beim Fachbereich Bauen und Liegenschaften, Marktplatz 14, 36199 Rotenburg a. d. Fulda oder elektronisch beim Planungsbüro „Arbeitsgruppe Stadt“  (mail@ag-stadt.de) abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

 Es ist zu beachten, dass die Stellungnahme nur berücksichtigt werden kann, wenn der Name und die Adresse sowie das Datum und die Bezeichnung des Bebauungsplanes angegeben sind. Hierbei werden personenbezogene Daten, insbesondere der Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass der Fachbereich Bauen und Liegenschaften der Stadt Rotenburg a. d. Fulda oder ein von dem Fachbereich Bauen und Liegenschaften der Stadt Rotenburg a. d. Fulda beauftragter Dritter (z. B. ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, dem Fachbereich Bauen und Liegenschaften der Stadt Rotenburg a. d. Fulda oder den von dem Fachbereich Bauen und Liegenschaften der Stadt Rotenburg a. d. Fulda eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber dem Fachbereich Bauen und Liegenschaften der Stadt Rotenburg a. d. Fulda oder dem von dem Fachbereich Bauen und Liegenschaften der Stadt Rotenburg a. d. Fulda eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda in Verbindung mit § 3 (2) BauGB.

 

Rotenburg a. d. Fulda

Der Magistrat

 

Weber

Bürgermeister